Ungebetener Gast auf Sylt

Wir erinnern uns: Vor etwa einem Jahr, im Juni 2024, machte sich ein Wolf auf den Weg nach Norderney. Experten vermuten, dass er bei Niedrigwasser auf die Insel gelangte, wo er in den kommenden Wochen immer mal wieder gesichtet wurde. Anwohner und Touristen waren nervös, größere Vorkommnisse blieben jedoch aus. Ob es dem Wolf an Nahrung fehlte oder ihm zu viele Menschen auf der Insel begegneten, ist unklar – irgendwann wanderte er zurück in Richtung Festland, wo er ein Schaf riss.
Nun ist Sylt an der Reihe. Hier tummeln sich dieser Tage nicht nur unzählige Urlauber, sondern auch ein Goldschakal macht die beliebte Ferieninsel unsicher. Er ähnelt dem Fuchs, ist kleiner als ein Wolf und breitet sich seit den neunziger Jahren des 20. Jahrhunderts von Brandenburg aus in Deutschland aus. Anders als der Wolf, der zunächst ausgerottet war und sich dann wieder ansiedelte, hat der Goldschakal hierzulande eine neue Heimat gefunden. Davor war er vorwiegend im Balkan und in Mitteleuropa zuhause. Der Bestand in Europa wird insgesamt auf 150.000 Tiere geschätzt.
Satt ist er immer noch nicht
Das Exemplar auf Sylt scheint – eher untypisch für die Art – großen Hunger auf Weidetiere zu haben. Normalerweise frisst er kleine Beutetiere, dieser Goldschakal soll jedoch rund 100 Schafe und Lämmer gerissen haben. Genetische Proben und Aufnahmen von Handy und Wildtierkamera haben dies zweifelsfrei belegt. Laut „Spiegel“ töten Raubtiere mehr Beutetiere als sie fressen können, wenn diese eingezäunt sind; der Beutefangreflex wird so immer wieder ausgelöst.
Abschuss als einzige Lösung?
Es wird vermutet, dass er über den acht Kilometer langen Hindenburgdamm auf die Insel gelaufen ist. Das Landesamt für Umwelt fackelte nicht lange und erteilte eine Ausnahmegenehmigung zum Abschuss; dann versuchten etwa 30 Jäger das Tier zu erwischen – erfolglos. Denn der Goldschakal ist vor allem abends und nachts unterwegs, außerdem geht er Menschen aus dem Weg. Tierschutzorganisationen kritisierten die Entscheidung und forderten mildere Alternativen zur Tötung des Tieres, z. B. eine Betäubung und anschließende Umsiedlung.
Der kleine Verein Naturschutzinitiative ging noch weiter und reichte Widerspruch gegen die Ausnahmegenehmigung ein. Mit vorläufigem Erfolg: Das Schleswiger Verwaltungsgericht hat einen so genannten Hängebeschluss erlassen. Damit wird die Jagd bis zur endgültigen gerichtlichen Entscheidung vorerst gestoppt.